AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Bergische Elektrotechnik GbR Inh. Reichenbach & Penzersinski (BET)
1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Bergische Elektrotechnik (BET) und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über Leistungen im Bereich Automatisierungstechnik, Elektrotechnik, Schaltschrankbau, SPS-Programmierung, Planung, Service, Wartung sowie Retrofit. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, BET stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 2. Vertragsgrundlage Vertragsgrundlage sind das jeweilige Angebot von BET sowie diese AGB. Die Abrechnung erfolgt – je nach Angebot – auf Basis von: • Festpreis oder Kostenvoranschlag • Stunden- oder Tagessätzen Planungs-, Programmier- und Ingenieurleistungen sind Bestandteil des Gesamtauftrags, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist. 3. Leistungsumfang Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. BET ist berechtigt, technisch gleichwertige Komponenten einzusetzen, sofern dadurch keine funktionalen Nachteile entstehen. 4. Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde stellt sicher, dass: • notwendige Zugänge zu Anlagen, Maschinen und Arbeitsbereichen rechtzeitig gewährt werden, • alle erforderlichen Unterlagen, Informationen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen, • vereinbarte Stillstandszeiten eingehalten werden. Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von BET und können gesondert berechnet werden. 5. Materialbereitstellung Material wird in der Regel durch BET geliefert. Sofern Material vom Kunden beigestellt wird, übernimmt BET keine Haftung für dessen Qualität, Kompatibilität, Verfügbarkeit oder daraus resultierende Verzögerungen und Folgeschäden. 6. Termine und Ausführung Vereinbarte Termine sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Terminverschiebungen auf Wunsch des Kunden werden nach Möglichkeit kundenorientiert berücksichtigt. Entstehen BET hierdurch Mehrkosten oder organisatorische Nachteile, ist BET berechtigt, diese angemessen nachzukalkulieren. 7. Abnahme Nach Abschluss der Leistungen erfolgt eine Abnahme, z. B. mittels Abnahmeprotokoll. Mit der Abnahme gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. 8. Gewährleistung Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die zurückzuführen sind auf: • unsachgemäße Bedienung, • Änderungen durch Dritte, • kundenseitig gestelltes Material, • Software, Steuerungen oder Fremdsysteme außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs. 9. Haftung BET haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Eine Haftung für: • mittelbare Schäden, • Folgeschäden, • Produktionsausfälle, • entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Für Software, Steuerungen und Fremdsysteme haftet BET ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistung. 10. Zahlung Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum fällig. Anzahlungen oder Abschlagszahlungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot. Bei Zahlungsverzug ist BET berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Regelungen zu berechnen sowie weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen. 11. Eigentumsvorbehalt Gelieferte Materialien, Baugruppen und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BET. 12. Vertraulichkeit Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. 13. Gerichtsstand und Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Gummersbach. 14. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.